Frequently Asked Question

Unsere Anlage besteht aus 20 Reihenhäusern und mehreren Wohnhäusern mit insgesamt 26 Eigentumswohnungen. Eine Sanierung der Objekte wurde abgelehnt. Daher haben wir in unserem Haus mit sechs Wohnungen überlegt, ob wir alleine das Haus sanieren, eine neue Heizung und Fassade machen. Welche Mehrheit ist dafür notwendig? Wie sollen wir vorgehen?

Eine Eigentümergemeinschaft bildet sich immer durch die Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, unabhängig davon, wieviele Gebäude auf der Liegenschaft errichtet sind. Daher ist für die Sanierung auch nur eines Hauses die Zustimmung der Mehrheit aller Wohnungseigentümer erforderlich und nicht nur jener des betroffenen Wohnhauses. Üblicherweise sind bei derartigen Anlagen, die aus mehreren Häusern bestehen, im Wohnungseigentumsvertrag jedoch von der gesetzlichen Regelung abweichende Abrechnungs- und Abstimmungseinheiten vorgesehen. Das könnte so aussehen, dass jedes Wohnhaus eine Einheit darstellt und alle Reihenhäuser zusammen eine weitere Einheit. Ist dies vertraglich nicht geregelt, kann ein Antrag auf Festsetzung einer abweichenden Abrechnugs- und Abstimmungeinheit beim zuständigen Gericht (das ist jenes, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt) gestellt werden. (Quelle: Immokurier vom 31. März 2012 - Antwort von Peter Hauswirth)