Frequently Asked Question

Ich habe eine Wohnung ohne Parkplatz gekauft und einen Wohnungseigentumsvertrag unterschrieben, in dem steht, dass ich darauf verzichte, einen Stellplatz zu kaufen. Kann so etwas vereinbart werden? Heisst das, ich kann nie einen Stellpaltz dazukaufen?

Grundsätzlich können bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Begründung von Wohnungseigentum an der Liegenschaft nur Wohnungseigentümer einen Stellplatz erwerben. Ein Verzicht auf das Recht auf einen Parkplatz wirkt ebenfalls nur im Zeitraum von drei Jahren ab Wohnungseigentumsbegründung. Nach Ablauf dieser Frist kann über etwaige freie Stellplätze frei verfügt werden. Somit wäre es auch bei Verzicht möglich, zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Verfügbarkeit - einen Stellplatz zu erwerben. (Quelle: ImmoKurier am 17. März 2012 - Antwort von Thomas Malloth)