Frequently Asked Question

In unserem Haus stehen keine Reparaturen an, trotzdem zahlen wir 100 Euro monatlich in den Reparaturfonds ein. Gibt es eine Obergrenze für die Einzahlung in die Rücklage? Wir können wir die Höhe ändern?

Die Höher der (verpflichtend zu bildenden) Rücklage hängt einerseits von der voraussichtlichen Entwicklung der Aufwendungen ab, andererseits ist auf laufende Aufwendungen oder wiederkehrende Instandhaltungsarbeiten Bedacht zu nehmen. Auch auf in der Zukunft beabsichtigte Verbesserungsarbeiten ist Rücksicht zu nehmen. Eine pauschale Obergrenze bezüglich der Höhe der Rücklage gibt es daher nicht. Die Bildung einer angemessenen Rücklage fällt in den Bereich der ordentlichen Verwaltung. Es entscheidet die Mehrheit der Wohnungseigentümer über deren Höhe. Die Änderung der festgesetzten Höhe kann jeder Eigentümer mittels Antrag beim zuständigen Gericht erwirken. Gerichtet ist dieser Antrag gegen die anderen Wohnungseigentümer. (Quele: ImmoKurier vom 24. März 2012 - Antwort von Peter Hauswirth)